Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der directpool GmbH

(Stand September 2025, deutsche Version)

 

§ 1 Geltungsbereich

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen der directpool GmbH, Wagnerweg 16, 85399 Hallbergmoos, HRB 281184 Amtsgericht München (nachfolgend „directpool“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Nutzer“). Mit Nutzer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich die jeweiligen Vertragspartner von directpool, (nachfolgend „Installateure“ oder „Vertriebspartner“) gemeint, nicht jedoch deren Endkunden. Handlungen von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Beauftragten des Nutzers gelten als Handlungen des Nutzers selbst.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, directpool hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen von directpool

2.1. directpool betreibt eine digitale Plattform (Software-as-a-Service, „SaaS“) für die Vermittlung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien und Gebäudetechnik, insbesondere Photovoltaik (PV) und Wärmepumpen (WP).

2.2. Die Plattform dient der digitalen Vermittlung von Projekten zwischen Vertriebspartnern, Installateuren und Endkunden sowie der Abwicklung von Abrechnungsprozessen.

2.3. directpool selbst erbringt keine werkvertraglichen Leistungen gegenüber Endkunden und wird nicht Vertragspartei von Endkundenverträgen. Der jeweilige Vertrag über Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Endkunden und dem Installateur zustande.

2.4. directpool erbringt keine Beratungsleistungen gegenüber Endkunden. Etwaige Beratungsleistungen werden ausschließlich durch die jeweiligen Vertriebspartner oder Installateure erbracht. Eine stillschweigende Beratungspflicht von directpool ist ausgeschlossen.

2.5. directpool übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl an Leads, Aufträgen oder Umsätzen.

 

§ 3 Registrierung, Nutzung und Weiterentwicklung der Plattform

3.1. Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und Freischaltung durch directpool voraus. Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. Hierzu zählt insbesondere die Pflicht, Bankverbindungen, Umsatzsteuerstatus (z. B. § 19 UStG), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie andere abrechnungsrelevante Daten eigenständig und unverzüglich im Account zu aktualisieren.

3.2. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Projekte und relevanten Kundendaten ausschließlich über die Plattform abzuwickeln. Eine Umgehung der Plattform ist unzulässig.

3.3. Der Nutzer handelt im Rahmen seiner Tätigkeit selbständig und auf eigene Rechnung und Gefahr. Ein Handelsvertreterverhältnis wird nicht begründet.

3.4. Der Nutzer ist nicht bevollmächtigt, im Namen von directpool Verträge abzuschließen, Zusagen zu erteilen oder Zahlungen entgegenzunehmen.

3.5. Subunternehmer / Weiterentwicklung: directpool darf sich zur Leistungserbringung geeigneter Subunternehmer bedienen. Ein Anspruch des Nutzers auf bestimmte Funktionsumfänge, Releases oder Weiterentwicklungen der Plattform besteht nicht; es gelten die jeweils bereitgestellten Funktionen.

3.6. Drittanbieter-Dienste: Die Plattform kann Funktionen/Integrationen von Drittanbietern einbinden oder auf deren Server weiterleiten. Für solche Leistungen gelten die Bedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Drittanbieter; directpool ist hierfür nicht verantwortlich und schuldet keine Verfügbarkeit, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart. Entgelte/Vertragsbeziehungen mit Drittanbietern trägt der Nutzer selbst.

3.7. Test-/Beta-Funktionen: directpool kann dem Nutzer Test- oder Beta-Funktionen ohne gesonderte Vergütung bereitstellen. Diese werden „wie besehen“ und ohne SLA/Supportanspruch zur Verfügung gestellt und können jederzeit verändert oder eingestellt werden. Es besteht kein Anspruch auf Produktivsetzung einzelner Beta-Funktionen.

 

§ 4 Zulässige Nutzung & Sicherheit

4.1. Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich vertragsgemäß zu verwenden; insbesondere sind verboten: (i) Umgehung von Sicherheits- oder Zugriffsbeschränkungen, (ii) unautorisierte Tests, Scans oder Penetrationsversuche, (iii) Massenaussendungen/Spam, (iv) automatisiertes Scraping/Mining außerhalb freigegebener Schnittstellen, (v) Störungen der Stabilität/Verfügbarkeit (z. B. DDoS) sowie (vi) Uploads/Übermittlungen rechts- oder schadcodehaltiger Inhalte.

4.2. Zugangsdaten sind personenbezogen; Shared Accounts sind unzulässig. Der Nutzer wahrt Passwort-/Gerätesicherheit (starke Passwörter, Geheimhaltung, zeitnahe Rotation bei Verdacht) und nutzt in öffentlichen Netzen nur abgesicherte Verbindungen (z. B. VPN/MFA). Sicherheitsvorfälle sind directpool unverzüglich zu melden.

4.3. Sperrrecht: Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Rechtsverletzungen darf directpool Accounts vorläufig sperren; Sperre stoppt Entgelte nicht (nur für pauschale SaaS-Fees relevant; transaktionsbasierte bleiben ereignisabhängig). Sperren werden angekündigt, sofern dies den Schutz der Plattform nicht gefährdet; die Gründe werden dokumentiert und auf Anfrage mitgeteilt.

4.4. Fair-Use: directpool kann angemessene Nutzungs-/Rate-Limits (z. B. API-Aufrufe, Exporthäufigkeit, gleichzeitige Sessions) festlegen. Bei nachhaltiger Überschreitung ist directpool berechtigt, (i) technische Drosselungen vorzunehmen, (ii) ein angemessenes Entgelt für Mehrnutzung zu verlangen oder (iii) den Funktionsumfang vorübergehend einzuschränken.

 

§ 5 Pflichten der Nutzer

5.1. Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, insbesondere Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutzrecht und Datenschutzrecht (DSGVO).

5.2. Vertriebspartner stellen sicher, dass alle Leads echt, vollständig und nicht irreführend sind. Fake-Leads sind unzulässig.

5.3. Der Nutzer verpflichtet sich, projektbezogene Informationen vollständig in der Plattform zu dokumentieren und Änderungen unverzüglich einzupflegen.

5.4. Der Nutzer darf Endkunden gegenüber keinen verbindlichen Zusagen im Namen von directpool machen. Soweit der Nutzer als Vertriebspartner tätig ist, vermittelt er ausschließlich die in der Plattform hinterlegten, zeitlich befristeten Festpreisangebote. Soweit der Nutzer als Installateur tätig ist, erstellt und verantwortet er die in der Plattform dargestellten Angebote eigenständig.

5.5. Endkundenansprüche dürfen nicht an directpool weitergeleitet werden; Vertragspartner des Endkunden sind ausschließlich die jeweiligen Installateure.

 

§ 6 Vergütung, Gebühren und Abrechnung

6.1. Für die Nutzung der Plattform können Onboarding-Gebühren, laufende SaaS-Gebühren sowie Provisionen und Transaktionsgebühren anfallen. Die jeweils gültige Gebührenordnung ist in den Anlagen oder im Kundenportal einsehbar und Bestandteil dieser AGB.

6.2. Zahlungsflüsse: Zahlungen von Endkunden dürfen vom Nutzer nur entgegengenommen werden, soweit der Nutzer als Installateur Vertragspartei des Endkundenvertrags ist. Vertriebspartner sind zur Entgegennahme von Endkundenzahlungen nicht berechtigt; Inkassotätigkeiten durch Vertriebspartner und directpool sind ausgeschlossen. directpool nimmt keine Zahlungen für Endkundenverträge entgegen.

6.3. Provisionen an Vertriebspartner entstehen ausschließlich für erfolgreich vermittelte Aufträge und nur dann, wenn der Installateur die geschuldete Zahlung an directpool geleistet hat.

6.4. Abrechnung für Vertriebspartner erfolgt im Gutschriftverfahren (Self-Billing) gemäß § 14 UStG. Der Nutzer stellt keine eigenen Rechnungen.

6.5. Einwendungen gegen Gutschriften sind vom Vertriebspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform geltend zu machen, die Auszahlung wird dadurch nicht gehemmt; Korrekturen erfolgen nachträglich. Erfolgt keine fristgerechte Einwendung, gilt die Gutschrift als anerkannt.

6.6. Stornos, Rückabwicklungen oder Nichtzahlungen durch den Endkunden führen zum Entfall des Provisionsanspruchs des Vertriebspartners. Bereits gezahlte Provisionen können mit künftigen Ansprüchen verrechnet werden.

6.7. Ein Anspruch auf Provisionen für den Vertriebspartner für Folgegeschäfte mit dem Endkunden ohne erneute Vermittlungstätigkeit besteht nicht.

6.8. Zu Unrecht an den Vertriebspartner gezahlte Provisionen können von directpool zurückgefordert oder mit zukünftigen Gutschriften verrechnet werden.

6.9. Aufrechnung/Zurückbehaltung von Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

 

§ 7 Lead-Zuordnung und Umgehungsverbot

7.1. Die Zuordnung eines Leads zu einem Vertriebspartner erfolgt erst durch den erfolgreichen Abschluss eines Auftrags: maßgeblich ist, bei welchem Vertriebspartner der Endkunde ein Angebot angenommen hat und der Installateur dieses bestätigt hat.

7.2. Bei Streitigkeiten über die Zuordnung entscheidet directpool nach billigem Ermessen dokumentiert, vorbehaltlich gerichtlicher Überprüfung. Der Nutzer ist verpflichtet, geeignete Nachweise (z. B. Gesprächsnotizen, Chat-Verläufe) beizubringen.

7.3. Endkundenkontakte, die über die Plattform eingebracht wurden, dürfen ausschließlich über die Plattform abgewickelt werden.

7.4. Bei schuldhafter Umgehung der Plattform verliert der Vertriebspartner seinen Provisionsanspruch. Zudem kann directpool von seinen Nutzern eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR oder dem Dreifachen der entgangenen Provision verlangen – maßgeblich ist der höhere Betrag. Weitere Schadensersatzansprüche neben der Vertragsstrafe werden dadurch nicht tangiert und bleiben bestehen.

 

§ 8 Marken, Marketing und Kommunikation

8.1. Der Nutzer darf in seiner Außendarstellung auf die Zusammenarbeit mit directpool hinweisen und hierfür die Bezeichnung „Partner von directpool“ sowie von directpool bereitgestellte Logos nutzen, sofern er die Corporate-Identity-Richtlinien einhält.

8.2. Eine Abänderung oder missbräuchliche Nutzung von Kennzeichen ist untersagt. Für deren Nutzung für Domains, Social-Media-Accounts oder vergleichbare Kanäle ist die vorherige Zustimmung von directpool erforderlich.

8.3. Es ist untersagt, interne Vertragsdetails – insbesondere Provisionssätze, Gebührenmodelle oder interne Kalkulationen – zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben; zulässig sind ausschließlich Angaben, die directpool zuvor ausdrücklich freigegeben hat oder die ohnehin öffentlich zugänglich sind. Jegliche Kommunikation nach außen muss vermeiden, den Eindruck eines Arbeits- oder Organisationsverhältnisses zu directpool zu erwecken.

 

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

9.1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Plattform (eigene Akquise, eigene Kommunikation) ist der Nutzer selbst Verantwortlicher i.S.d. DSGVO.

9.2. Für Datenverarbeitung innerhalb der Plattform ist directpool Verantwortlicher.

9.3. Der Nutzer verpflichtet sich, nur rechtmäßig erhobene Daten einzuspielen und Datenschutzvorfälle unverzüglich zu melden.

9.4. Nach Vertragsende verbleiben sämtliche Plattformdaten bei directpool. Eine eigenmächtige Löschung von Endkundendaten durch den Nutzer ist unzulässig; die Löschung erfolgt ausschließlich nach dem Löschkonzept von directpool unter Berücksichtigung der DSGVO.

9.5. directpool ist berechtigt, Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften anonymisiert für eigene Zwecke, insbesondere zur statistischen Auswertung und Plattformoptimierung, zu nutzen.

9.6. Falls eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag auf Basis des von directpool bereitgestellten AVV-Templates (inkl. TOMs) gemäss Anlage.

9.7. Auf schriftliche Anforderung stellt directpool dem Nutzer während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende einen angemessenen Export der vom Nutzer selbst eingestellten Inhalte/Dokumente in einem gängigen Format zur Verfügung; hiervon ausgenommen sind (i) Daten Dritter, (ii) von directpool generierte Auswertungen/Metadaten sowie (iii) Daten, die gesetzlichen Löschkonzepten unterliegen. directpool kann für wiederholte oder umfangreiche Exporte ein angemessenes Entgelt verlangen.

9.8. Nutzer sind verpflichtet, Betroffenenanfragen (Art. 15 DSGVO) unverzüglich an directpool weiterzuleiten, wenn Plattformdaten betroffen sind.

 

§ 10 Haftung und Freistellung

10.1. Der Nutzer haftet für Pflichtverletzungen, insbesondere falsche Beratung, fehlerhafte Daten, Wettbewerbsverstöße oder Datenschutzverletzungen. Er stellt directpool insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten).

10.2. Die Haftung von directpool ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt und der Höhe nach auf die im letzten Vertragsjahr gezahlten Entgelte, maximal jedoch 50.000 EUR. Eine Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

§ 11 Compliance und Sanktionen                  

11.1. Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, insbesondere UWG, DSGVO, Anti-Korruptions- und Exportkontrollbestimmungen.

11.2. Der Nutzer versichert, nicht auf Sanktionslisten zu stehen und sämtliche Exportkontroll-, Zoll- und Sanktionsvorschriften einzuhalten. Ein Verstoß berechtigt directpool zur fristlosen Kündigung.

11.3. Verstößt der Nutzer gegen das Umgehungsverbot, das Abwerbeverbot oder Datenschutzpflichten, kann directpool eine Vertragsstrafe verlangen und den Vertrag außerordentlich kündigen.

11.4. Abwerbeverbot. Der Nutzer verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrags sowie für 12 Monate nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder wesentlichen Geschäftspartner von directpool aktiv abzuwerben oder abwerben zu lassen. Nicht erfasst sind Bewerbungen auf allgemein zugängliche Stellenausschreibungen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes schuldet der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR; die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.

11.5. Für schuldhafte Verstöße gegen das Umgehungsverbot, Datenmissbrauch oder die Weitergabe vertraulicher Plattforminformationen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR oder dem Dreifachen der entgangenen Provision fällig – maßgeblich ist der höhere Betrag.

 

§ 12 Laufzeit und Kündigung                  

12.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

12.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen Datenschutz-, Compliance- oder Zahlungspflichten.

12.3. Bei Kündigung sind sämtliche Marketingmaterialien und Kennzeichen von directpool unverzüglich einzustellen.

12.4. Offene Provisionen werden nach Maßgabe von § 5 abgerechnet und ausgezahlt.v

 

§ 13 Höhere Gewalt

 13.1. Keine Partei haftet für Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, staatliche Eingriffe, Cyberangriffe etc.).

13.2. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt ununterbrochen länger als drei Monate an, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

13.3. Die Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.

 

§ 14 Geistiges Eigentum und Nachbauverbot

14.1. Sämtliche Rechte an der Plattform, Datenbanken, Software und Marken verbleiben bei directpool.

14.2. Reverse Engineering, Nachbau oder die Entwicklung konkurrierender Systeme auf Basis der Plattformdaten sind für 36 Monate nach Vertragsende untersagt.

14.3. directpool ist berechtigt, den Nutzer als Partner (Name, Logo) zu Referenz- und Marketingzwecken zu benennen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

14.4. Nutzungsrechte an der Software (SaaS-Lizenz): Dem Nutzer wird ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform für die vereinbarte Laufzeit eingeräumt (Named-User-Prinzip je Lizenz). Die Nutzung „im Auftrag Dritter“ sowie die Weitergabe von Ergebnissen an Dritte außerhalb des Vertragszwecks ist untersagt.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1.  Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2. Rangfolge: Bei Widersprüchen zwischen Unterlagen gilt folgende Reihenfolge: (1) individuell vereinbarte Verträge, (2) AVV/DPA, (3) diese AGB, (4) SLA-Anlage.

15.3. Abtretung/Vertragsübertragung: Der Nutzer darf Rechte/Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von directpool abtreten oder übertragen. directpool darf diesen Vertrag ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) oder im Rahmen eines Betriebs-/Teilbetriebsübergangs übertragen.

15.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, soweit gesetzlich zulässig.

15.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.6. Änderungen dieser AGB / Entgelte: directpool kann diese AGB sowie Entgelt- und Gebührenregelungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform (z. B. im Kundenportal/E-Mail) ändern. Widerspricht der Nutzer nicht bis zum Inkrafttreten oder nutzt er die Plattform nach dem Änderungsstichtag weiter, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen außerordentlich zu kündigen. Gesetzliche Form- und Inhaltsgrenzen (insb. bei Hauptleistungspflichten) bleiben unberührt. Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten und Preiserhöhungen erfolgen nur im gesetzlich zulässigen Umfang; eine bloß fingierte Zustimmung ohne inhaltliche Beschränkung findet nicht statt.

15.7. AGBs des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn directpool ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

Anlage 1 – Gebühren

1. Gebührenmatrix und Provisionen

Gebühren und Regelungen zu Gebühren und Provisionszahlungen sind den individuellen Verträgen der Nutzer (Installateure & Vertriebspartner) zu entnehmen.

2. Indexierung

RegelungBeschreibungJährliche AnpassungIndexierung (VPI): Alle Entgelte dieser Anlage erhöhen oder vermindern sich jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres im Verhältnis der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI 2020=100, Destatis) gegenüber dem Indexstand des Monats der Vertragsunterzeichnung. Änderungen von unter ±2 % bleiben unberücksichtigt. Anpassungen erfolgen automatisch; weitergehende Entgeltänderungen bleiben § 15 („Änderungen dieser AGB / Entgelte“) vorbehalten.

 

Anlage 2 – Service Level Agreement (SLA) und Support

(Dieses Service Level Agreement (SLA) konkretisiert die Pflichten von directpool im Hinblick auf Verfügbarkeit und Support der Plattform. Die in diesem SLA geregelten Service Levels stellen keine verschuldensunabhängige Garantie dar, sondern beschreiben die von directpool angestrebten Leistungsstandards).

 

1. Verfügbarkeit der Plattform

1.1. Betriebszeit & Verfügbarkeit: directpool stellt die Plattform grundsätzlich 24 Stunden täglich, 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind notwendige Wartungsarbeiten und technische Störungen.

1.2. Wartungsfenster: Wartungen werden nach Möglichkeit in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen durchgeführt. Eine vorherige Ankündigung oder Begrenzung der Wartungsdauer erfolgt nicht verpflichtend.

1.3. Nicht als Ausfallzeiten gelten:

·         Zeiten geplanter oder ungeplanter Wartungen,

·         Störungen durch höhere Gewalt (§ 13 AGB),

·         Störungen, die auf Umständen beim Nutzer oder dessen IT-Infrastruktur beruhen.

2.    Supportleistungen

2.1 Supportzeiten:

Montag–Freitag, 09:00–17:00 Uhr (MEZ), außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern.

2.2 Supportkanäle:

E-Mail: service@directpool.de
Telefon: +49 163 7997373

2.3  Reaktionszeiten (gemessen während den Supportzeiten):

PrioritätBeispielReaktionszeit (Beginn Bearbeitung)LösungszielP1 – KritischPlattform nicht nutzbar, kein Workaround möglich4 Stunden24 StundenP2 – HochWesentliche Funktion gestört, Workaround möglich8 Stunden3 WerktageP3 – MittelEinzelfunktion eingeschränkt24 Stunden5 WerktageP4 – NiedrigAllgemeine Anfrage, Beratung, „How-to“48 Stundennach Vereinbarung

 

3.    Eskalation

Kann eine Störung nicht innerhalb der vorgesehenen Lösungsziele behoben werden,

·         informiert directpool den Nutzer über den aktuellen Stand,

·         gibt einen voraussichtlichen Zeitrahmen zur Behebung bekannt,

·         auf Wunsch wird der Vorgang an einen verantwortlichen Manager eskaliert.

4.    Service-Credits als alleinige Abhilfe

·         Ansprüche des Nutzers wegen Nichterreichens von Verfügbarkeitszielen beschränken sich auf Service-Credits gemäß dieser SLA; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, unbeschadet § 10 dieser AGB (Haftung).

·         Bemessungsgrundlage für Service Credits: Maßstab ist die monatliche SaaS-Gebühr pro Nutzer/Gewerk.

·         Schwellenwerte: Wenn die monatliche Verfügbarkeit unter den SLA-Werten liegt, erhält der Nutzer eine Gutschrift:

-          < 95 %: 25 % Gutschrift der SaaS-Gebühr des betroffenen Monats,

-          < 90 %: 50 % Gutschrift.

·         Antrag: Der Nutzer muss den Anspruch innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende schriftlich anmelden.

 

 

  

Anlage 3 – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inkl. TOMs

(Dieses Dokument stellt ein Muster für einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO dar. Es dient der rechtlichen Absicherung für den Fall, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt. Er wird nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn und soweit eine Auftragsverarbeitung tatsächlich vorliegt. In diesem Fall ist die Anlage durch die Parteien gesondert auszufüllen, zu konkretisieren und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. In allen übrigen Fällen verbleibt es bei der Verantwortlichkeit der Parteien nach § 9 dieser AGB)

 

1. Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien nach Art. 28 DSGVO, soweit der Auftragsnehmer personenbezogene Daten im Auftrag von directpool verarbeitet. Auftragsnehmer können Nutzer der Plattform sein, also Installateure und Vertriebspartner. Er findet nur Anwendung, wenn und soweit eine solche Auftragsverarbeitung tatsächlich vorliegt. In allen übrigen Fällen verbleibt es bei der Verantwortlichkeit der Parteien nach § 8 des Hauptvertrags.

 

2.Gegenstand und Dauer

a)      Gegenstand: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Nutzer, soweit dies für die Nutzung der Plattform directpool und die Abwicklung der zu vermittelnden, oder vermittelten Verträge erforderlich ist.

b)     Dauer: Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Hauptvertrags und endet mit dessen Beendigung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen

 

3. Art und Zweck der Verarbeitung

a)      Zweck: Erfüllung der Pflichten aus dem Hauptvertrag, insbesondere Abwicklung von Leads, Angeboten, Abrechnungen und Provisionsgutschriften oder Abwicklung der vermittelten Aufträge.

b)     Art der Daten: Erhebung, Speicherung, Organisation, Auswertung, Übermittlung, Löschung personenbezogener Daten.

c)      Kategorien betroffener Personen: Endkunden / Vertriebspartner, Installateure, ggf. deren Mitarbeiter

4.    Rechte und Pflichten von directpool (Verantwortlicher)

a)      Weisungsrecht: directpool ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und erteilt die Zwecke und Mittel der Verarbeitung.

b)     Dokumentation: Weisungen sind in Textform zu erteilen.

c)      Informationspflicht: directpool informiert den Nutzer über Änderungen der Verarbeitungsvorgaben.

5.    Pflichten des Nutzers (Auftragnehmer)

a)      Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisungen von directpool.

b)     Vertraulichkeit: Verpflichtung aller Mitarbeiter auf Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

c)      Sicherheit: Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

d)     Unterstützung: Unterstützung directpool bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Meldung von Datenpannen.

e)      Nachweis: Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO).

f)        Pflicht zur unverzüglichen Information, wenn eine Weisung von directpool gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

6.    Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

(Hinweis: Die nachfolgende Übersicht enthält die Kategorien von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) im Sinne von Art. 32 DSGVO. Der Nutzer hat in der vorgesehenen Spalte seine jeweils konkret umgesetzten Maßnahmen einzutragen. Der Nutzer dokumentiert dort seine eigenen Systeme, Prozesse und Sicherungsmaßnahmen)

KategorieBeispiele (nicht abschließend)Vom Nutzer auszufüllen (konkrete Maßnahmen)ZutrittskontrolleAlarmanlagen, Schließsysteme, Besucherregelungen…ZugangskontrollePasswörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, VPN…ZugriffskontrolleRollen- und Rechtekonzept, Berechtigungssysteme…WeitergabekontrolleProtokollierung, Verschlüsselung, sichere Kanäle…EingabekontrolleLogin, Änderungsprotokolle, Nachvollziehbarkeit…AuftragskontrolleDokumentierte Weisungen, Vertragsprüfung…VerfügbarkeitskontrolleBackups, Notfallpläne, Redundanzen…TrennungsgebotLogische/physische Trennung von Daten…

7.    Unterauftragsverarbeiter

a)      Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

b)     Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter die Anforderungen dieses AVV einhalten.

c)      Eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist hier vom Auftragsnehmer einzutragen:

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
| Name | Anschrift | Tätigkeit | Land | Zustimmung erteilt (ja/nein) |

8.    Kontrollrechte

a)      Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung dieses AVV zu kontrollieren.

b)     Die Kontrolle erfolgt nach vorheriger Ankündigung, während üblicher Geschäftszeiten, und in einer Art und Weise, die den Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt.

c)      Alternativ kann der Auftragnehmer geeignete Nachweise (z. B. Zertifikate, Auditberichte) vorlegen.

9.    Haftung

Die Haftung richtet sich nach den Regelungen des Hauptvertrags. Der Auftragnehmer haftet für Verstöße gegen die DSGVO, die auf seine Sphäre zurückzuführen sind.

10. Rechtswahl / Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, soweit gesetzlich zulässig.